Unser Winterdienst: zuverlässig, gründlich und flexibel
Jeder Grundstückseigentümer und auch Mieter ist gesetzlich verpflichtet für die Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück zu sorgen. Ob Hausbesitzer, WEG, Gewerbetreibende oder Mieter. Sie müssen im Winter Ihre Zufahrten, Zugänge und Gehwege (in den meisten Orten) zwischen 7:00 und 20:00 Uhr frei von Schnee und Eis halten. Um Unfälle, Schadenersatzforderungen und Bußgelder zu vermeiden, übernehmen wir gerne in der Zeit vom 1. November bis 31. März die Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Ihren Zufahrten, Zugängen, Gehwegen und Parkplätzen.
Wir räumen je nach Bedarf und Größe Ihres Objektes mit großen Schneeräummaschinen oder kleinen Handgeräten. Die Auswahl geeigneter und zugelassener Streumittel – in manchen Orten darf z.B. kein Streusalz eingesetzt werden – stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Unsere Leistungen im Bereich Winterdienst:
- Räumung des Schnees nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung
- Räumung der Hauszugänge und sonstiger unter Verkehr stehender Flächen nach gemeinsamer Vereinbarung
- Streuen abstumpfender Mittel gegen Schnee- und Eisglätte
- Beschaffung und Bevorratung des Streugutes
- Entfernung des Streugutes